Verbotsdiskurse, aus der Perspektive der Kinderrechte betrachtet
Digitale Räume sind (nicht nur) für viele Heranwachsende gleichbedeutend mit Sozialen Netzwerkdiensten. Betreten werden sie in der Regel über das Smartphone.
Berechtigte Kritik an bestehenden Plattformen führt dazu, dass Verbote gerade Hochkonjunktur haben. Die beste Lösung scheint zu sein, Heranwachsende möglichst lange von (bestimmten) digitalen Räumen fernzuhalten.
Doch wie verhält sich das mit den Kinderrechten? In der Allgemeinen Bemerkung Nr. 25 zur UN Kinderrechtskonvention haben Heranwachsende (die Kinderrechtskonvention bezieht sich auf Menschen bis 18 Jahre, also auch auf Jugendliche) in der digitalen Umgebung ein Recht auf Schutz, aber auch auf Teilhabe und Befähigung.
Wie positionieren wir uns als Medienpädagog*innen zu den derzeit vielerorts lautstark geführten Verbotsdiskursen?