Session 1: Das neue Jugendförder- und Beteiligungsgesetz
by Cornelius Bechtler
„Was sind die Ziele des Jugendförder- und Beteiligungsgesetzes? Wie wird die Jugendarbeit gestärkt?“
Der Berliner Senat stärkt mit dem neuen Jugendförder- und Beteiligungsgesetz die Jugendarbeit als eigenständigen Bildungs- und Sozialisationsbereich und fördert die Beteiligung sowie die Demokratiebildung von Kindern und Jugendlichen. Das Gesetz sieht vor, dass Jugendförderpläne auf Bezirks- und Landesebene mit Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erarbeitet werden. Mit dem Gesetz werden die Grundlagen für eine bedarfsgerechte Finanzierung der Jugendarbeit geschaffen und ihre qualitativen und quantitativen Standards strukturell abgesichert.
In der ersten Session wird Kerstin Stappenbeck, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die wesentlichen Inhalte in einem Anfangsinput vorstellen. Gemeinsam wollen wir uns dann erarbeiten und miteinander diskutieren, wie sich hierdurch die Jugendarbeit in Berlin verändern kann und was dies für die Praxis bedeutet.
Kerstin Stappenbeck,
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Leiterin des Referats Jugendarbeit, Kinderschutz, Prävention, Kinder- und Jugenddelinquenz
Christiane WiIdner,
Bezirksamt Lichtenberg, Jugendamt, Fachliche Steuerung Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Qualitätssicherung Kita