Zoom
Während die für Digitalisierung zuständige Behörde im Hamburg gerade ordentlich auf den Deckel bekommt, weil die Nutzung von Zoom gegen die DSGVO verstößt, hält man in Aachen die Nutzung von Zoom offenbar für die beste aller verfügbaren Möglichkeiten.
Schade.
Eine Bewertung datenschutzrechtlicher Aspekte verschiedener Videokonferenz-Dienste findet sich u.A. hier: https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/orientierungshilfen/2021-BlnBDI-Hinweise_Berliner_Verantwortliche_zu_Anbietern_Videokonferenz-Dienste.pdf
Darunter finden sich zahlreiche deutsche Anbieter, bei denen die "Ampel" nicht auf rot steht, wie es bei Zoom der Fall ist.