Was unterscheidet ein Schutzkonzept in der internationalen Jugendarbeit von Schutzkonzepten auf der lokalen/ Nationalen Ebene?
Die Schutzkonzeptdebatte nimmt deutschlandweit im Kontext von Kindeswohlgefährdung und Schutz vor sexualisierter Gewalt langsam Fahrt auf. Mittlerweile gibt es einige Best Practice Beispiele für Schutzkonzepte im nationalen Kontext. Doch können diese Schutzkonzepte nicht immer auf die Arbeit im internationalen Kontext übertragen werden. Welche Anpassungen sind nötig, um ein Schutzkonzept für internationale Jugendbegegnungen zu erstellen? Braucht es für verschiedene Partnerländer auch verschiedene Schutzkonzepte? Welche Ergänzungen sind bei internationalen Begegnungen nötig, die für die Entwicklung eines nationalen Schutzkonzepts nicht relevant sind?