Kai Schepers, Kreisjugendpfleger LK Harburg und Referatssprecher AGJÄ-Referat Jugendarbeit
Wo ist denn das Problem an der "Abgabe" der Jugendarbeit an Kommunen nach § 13 Nds. AG SGB VIII? Dazu arbeitet das AGJÄ-Referat 2 (§§ 11-14) derzeit. Denn: wie nimmt die Kreisjugendpflege die Gesamtverantwortung für die Jugendarbeit wahr?
Ich biete an, mit Euch in den Austausch zu gehen, wo genau das Problem liegt. Es gibt LK ohne Vereinbarung, welche mit Kita-Vereinbarung mit einem Satz zur Jugendarbeit, Vereinbarung mit und ohne Finanzbeziehungen.
Im Laufe des Jahres 2023 sollen Empfehlungen für eine "gute" Vereinbarung erarbeitet werden, von den Jugendämter für die Jugendämter.