Lehrperson als Applikations- und Medienverantwortliche
Die Umstellung von der unpersönlichen auf eine persönliche 1:1-Ausstattung verändert schulinterne Abläufe
Mit der neuen Ausstattung werden auch erweiterte Bedürfnisse der Weiterentwicklung (z.B. im Applikationsbereich) automatisch entstehen. Es gilt zu definieren, wie damit umgegangen wird.
Die digitalen Kompetenzen werden auch bei den Lehrpersonen kontinuierlich zunehmen. Damit verbunden ist auch eine höhere Eigenverantwortung der Lehrpersonen und die Wahrnehmung der Applikationsverantwortung im eigenen Bereich absehbar (Kenntnisse über zu speichernde Daten, Einsatzszenarien, etc.).
Bei der Applikations- und Medienverantwortung geht es insbesondere darum, dass für den in der Schule vorgesehenen Medieneinsatz ein «Spezialist» für etablierte Applikationen oder Medium aufgebaut wird (Lehrperson entwickelt sich im eigenen Fachbereich automatisch zu einem «Fachverantwortlichen für die Applikation oder das Medium»).
Entspricht die ausschliessliche Wahrnehmung der Applikationsverantwortung durch eine häufig wiederzufindende technisch oder mediendidaktisch spezialisierte Lehrperson (pro Schulhaus) den Anforderungen des Lehrplans?
Gerne würde ich in einem Plenum über die Möglichkeiten und Grenzen in der Applikations- und Medienverantwortung einer Lehrperson diskutieren. Was wird gefordert und ist auch organisatorisch/fachlich mach- und zumutbar?